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Weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus – achte Änderung der Infektionsverordnung
Ausgeweitete Maskenpflicht: Mund und Nasenschutz jetzt auch auf Einkaufsstraßen und Wochenmärkten Pflicht | Foto: icsilviu auf Pixabay

Weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus – achte Änderung der Infektionsverordnung

21. Oktober 2020

Am heutigen Mittwoch meldet die Gesundheitsverwaltung 823 neue Corona-Fälle in Berlin.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller bezeichnete den rasanten Anstieg in der Hauptstadt als „besorgniserregende Situation“ und war in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung am Dienstag sichtlich aufgebracht. Doch welche Maßnahmen können jetzt noch helfen einen Lockdown zu verhindern? Um gemeinsam das Infektionsgeschehen zu stoppen, beschloss der Senat am Dienstag die achte Änderung der Infektionsschutzverordnung.

Maske nicht vergessen – Ausweitung der Maskenpflicht

„Jede Person ist angehalten, dort wo es eng ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen", sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci nach der Senatssitzung. Konkret heißt das, dass die Maskenpflicht jetzt auch draußen auf vielen öffentlichen Plätzen gilt, wie Einkaufsstraßen. Die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr hält natürlich weiter an. Zusätzlich dürfen die Masken nun auch beim nächsten Wochenmarktbesuch nicht vergessen werden.

Denn zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt nun auch eine Maskenpflicht auf Märkten, in Warteschlangen und für zehn besonders belebte Straßen in der Hauptstadt. Davon betroffen sind die Tauentzienstraße, Wilmersdorfer Straße, Kurfürstendamm, Altstadt Spandau, Bergmannstraße, Schloßstraße, Friedrichstraße, Karl- Marx Straße, Bölschestraße und die Alte Schönhauser Straße.

Einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sei eine milde, kleine Maßnahme, sagte Kalayci. Doch diese Maßnahme sei sehr wirkungsvoll, „das haben wir alle miteinander gelernt“, so die Senatorin.

Neue Kontaktbeschränkungen

Um uns alle gegenseitig zu schützen, müssen wir unsere Kontakte soweit es geht einschränken, war die klare Ansage bei der gestrigen Pressekonferenz. Auch für private Feiern und Veranstaltungen gibt es neue Regelungen: Im Freien dürfen maximal 25 Menschen zusammenkommen, drinnen ein Personenkreis von zwei Haushalten oder einem Haushalt plus fünf weitere Personen. „Das ist ein harter Eingriff, das muss man sich vor Augen halten, der ganz konkret auch private Bereiche einschränkt, “ erklärte der Regierende. Über die Frage der Kontaktbeschränkungen habe der Senat lange gesprochen, jedoch sei dieser Eingriff notwendig um das Infektionsgeschehen zu bremsen.

Klare Botschaft

Seit Ende September wurden vor allem in Berlin die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verschärft. Der Regierende Bürgermeister Müller betonte, die Regeln seien das Ergebnis wissenschaftlicher Beratungen. Nun liege die Verantwortung bei den Bürgern diese einzuhalten, denn außer einem Lockdown, bliebe der Politik nicht mehr viele Möglichkeiten, die steigenden Infektionszahlen aufzuhalten.(mp)